Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Leere Halle

1. Kurzarbeit → Arbeitslosenversicherung

Wo Betriebe aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen werden, Arbeitsausfälle und/oder Umsatzeinbussen im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, steht das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung. Dieser Weg führt über die Arbeitslosenkasse.

Arbeit.swiss

2. Kinderbetreuung / Personen in Quarantäne → Erwerbsersatzordnung

Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne. Wie für die Selbstständigen werden die Erwerbsausfälle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist auf 10 Taggelder für Personen in Quarantänemassnahmen begrenzt.

AHV-IV

3. Krankheit → Obligationenrecht und / oder Taggeldversicherung

Erkranken Mitarbeiter und sind sie als Folge davon für eine gewisse Zeit arbeitsunfähig, gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht nach Obligationenrecht/Arbeitsvertrag

Die Krankentaggeldversicherung ersetzt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers dann, wenn die Krankheit des/der betroffenen Mitarbeiter die vertragliche Wartefrist der Krankentaggeldversicherung übersteigt (in aller Regel beträgt die Wartefrist bei einer Krankentaggeldpolice 30 Tage). Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Taggeldversicherung

4. Besonders gefährdete Personen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeitende, welche einer Risikogruppe angehören, zu schützen. Bezüglich Präsenz-, Arbeits- und Lohnfortzahlungspflicht sind die verschiedenen Konstellationen in Art. 10c Covid-19-Verordnung 2 umfassend geregelt.

Ungeachtet der detaillierten gesetzlichen Regelung braucht es hohe Flexibilität sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite, um eine allseits akzeptable Lösung zu finden.